Zum Hauptinhalt springen

Satzung der Owinger Hexen e.V.


§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen: Owinger Hexen e.V.
Sitz des Vereins ist: 88696 Owingen
Er wurde gegründet am 10.11.2007
Der Verein ist eingetragen im Freiburger Vereinsregister unter der Nummer VR580863


§2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich die Aufgabe alte Fasnachtssitten und Gebräuche zu pflegen und zu erhalten, insbesondere närrische Umzüge und Veranstaltungen örtlicher Brauchtumspflege während der traditionell überlieferten Fasnachtszeit durchzuführen und in der näheren Umgebung zu besuchen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Etwaige Gewinne dürfen nur zu satzungsmäßigen Ziele verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können alle Bürger werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kostenfrei.

Die Anmeldung als Mitglied hat bei einem der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder schriftlich zu erfolgen.

Das Tragen des Hexen-Häs wird in einer separaten Häs-Ordnung geregelt, nach der sich jeder Hästräger zu richten hat.


§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes beitragzahlende, aktive Mitglied hat in einem Zeitraum von 2 Kalenderjahren 10 Arbeitsstunden für den Verein Owinger Hexen e.V. abzuleisten.

Für alle anfallenden Arbeitsdienste wird zeitnah zum Termin ein Plan erstellt, worin sich die Mitglieder eintragen lassen können.
Der Aufruf zum jeweiligen Arbeitseinsatz erfolgt entweder über die Mitgliederversammlung, das Owinger Amtsblatt, den Newsletter und/oder die Homepage der Owinger Hexen e.V..

Für geleistete Arbeitsstunde wird von einem der Vorstände eine Quittung gegengezeichnet, diese ist bei dem für die Arbeitsstunden Verantwortlichen zur Anrechnung der Arbeitsstunden abzugeben.

Geleistete Arbeitsstunden sind auf andere Mitglieder innerhalb der Familie übertragbar.

Für jede, vorgegebenen Zeitraum, nicht geleistete Arbeitsstunde ist ein Zusatzbeitrag von 5,00€ zu entrichten. Dieser Zusatzbeitrag wird mit dem jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag erhoben.

Diese Regelung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.


§5 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
Durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres.
Infolge Auflösung der Mitgliedschaft durch Tod
Durch Ausschluss durch den Vorstand nach Anhörung des Mitglieds. Ausschlussgründe sind:
Grober Verstoß gegen die Satzung und deren gefasste Beschlüsse
Grober Verstoß gegen die Interessen des Vereins oder Schädigung des Ansehens des Vereins
Nichterfüllung der Beitragspflicht für mindestens 2 Jahre nach vorausgegangener zweimaliger Mahnung.

§6 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres


§7 Organe des Vereins

Der geschäftsführende Vorstand
Der erweiterte Vorstand
Gruppensprecher deren 1. Vertreter
Ausschussmitglieder
Mitgliederversammlung


§8 Der Vorstand

Dem Gesamt-Vorstand gehören an:
Vorsitzende/r
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
Kassierer/in
Schriftführer/in
Pressewart/in
Erweiterter Vorstand

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die beiden Stellvertreter. Jeder ist Einzelvertretungsberechtigt.

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Durchführung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse, die Einhaltung der Satzung und die Verwaltung des Vermögens, wobei sämtliche Ausgaben sowie Anschaffungen vom Gesamtvorstand mehrheitlich beschlossen werden müssen.
Anschaffungen für den Verein können vom Gesamtvorstand ohne vorausgegangene Mitgliederversammlung getätigt werden.
Der Vorstand kann, soweit notwendig, besondere Vertreter für Untergruppen bestimmen, welche von den jeweiligen Untergruppen vorgeschlagen wurden, soweit Ausschüsse für die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen zusammenstellen. Die Aufgaben und Pflichten der besonderen Vertreter sowie Ausschlüsse werden vom Vorstand für die jeweiligen Gruppen bestimmt.
Dem Vorstand obliegt es, die Durchführung von Veranstaltungen und Umzügen festzulegen.

Der Vorstand tritt bei Bedarf zusammen und wird von dem Vorsitzenden, oder wenn dieser verhindert ist, von einem seiner Stellvertreter einberufen.
Der Vorstand wird immer für 2 Jahre gewählt.


§9 Jahreshauptversammlung

Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins wird vom Vorstand mit einer Frist von 3 Wochen zum Termin der Versammlung einberufen, die Bekanntgabe erfolgt zweimal in den Owinger Ortsnachrichten. Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt.
Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt.

Anträge zu Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Schriftführers, des Kassierers und der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands
Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands, alle zwei Jahre
Festsetzung des Jahresbeitrags, falls Änderungen nötig sind
Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge und Satzungsänderungen
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins fordert

Beschlüsse gelten soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen sich dafür ausspricht. Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein schriftliches Protokoll zu erstellen, welches von diesem und dem Vorstand unterzeichnet wird und für jedes Mitglied auf Wunsch einsehbar ist.

Beschlüsse zur Satzungsänderung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens für diesen Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Wirksamkeit ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Institution der Gemeinde Owingen, welche von den anwesenden Mitgliedern vorgeschlagen werden kann und durch Abstimmung ausgewählt wird.


§10 Ehrungen

Aktive Mitglieder werden für eine ununterbrochene Zeit von:
5 Jahren
15 Jahren
25 Jahren geehrt.

Die höchste Ehrung innerhalb des Vereins ist die Ernennung zum Ehrenmitglied. Mitglieder, die sich in der Sache des Vereins „Owinger Hexen e.V.“ besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Eine Ehrenmitgliedschaft kann nur durch mehrheitlichen Beschluss des gesamten Vorstandes ausgesprochen werden.


§11 Schlussbestimmungen

Für alle nicht in dieser Satzung festgehaltenen Punkte sind ergänzend die Bestimmungen des BGB heranzuziehen.
Der Vorstand ist berechtigt, redaktionelle Änderungen soweit sie den Sinn dieser Satzung nicht verändern, sowie solche, die behördlicherseits angeordnet werden, vorzunehmen.


§12 Untergruppen/Ausschüsse

Untergruppen dürfen nur mit Zustimmung des Vorstands gegründet werden.

Sämtliche Untergruppen und Ausschüsse arbeiten selbstständig, deren Mitglieder haben den Anweisungen/Regeln der jeweiligen besonderen Vertreter Folge zu leisten. Regeln und Anweisungen sind von den besonderen Vertretern in schriftlicher Form festzuhalten und müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt/unterschrieben werden.

Für den Beitritt in eine Untergruppe oder einen Ausschuss ist eine Mitgliedschaft bei den „Owinger Hexen“ Voraussetzung.

Anhang zur Satzung

Häs-Ordnung
Rock aus einfarbigem rotem oder grünem Stoff
Schulter- und Maskentuch in der Farbe des Rocks
Schürze aus Flickenstoff
Weiße Hosen
Hexenmaske eigengefertigt
Schwarze Handschuhe
Schwarzes Oberteil
Schwarze Schuhe oder geflochtene Hexenschuhe
Hexenbesen
Mitgliedsnummer gut sichtbar an der rechten Seite der Maske (wird bei Eintritt in den Verein an jedes Mitglied ausgegeben)
Vorhandene Wappen sind am linken Oberarm zu tragen